Kredit zur freien Verfügung: Kredite zur freien Verfügung
Ein Kredit zur freien Verfügung hat in der Regel ungünstigere Konditionen als beispielsweise eine Fahrzeugfinanzierung. Auch ein Modernisierungskredit wird oft billiger angeboten, als wenn der Kreditnehmer keine konkreten Angaben zur Verwendung des geliehenen Geldes macht. Warum interessiert sich die Bank überhaupt dafür, was der Kreditnehmer mit dem Geld anstellen möchte?
Geld gegen Sachwerte
Am klarsten nachvollziehbar ist der Kreditwunsch, wenn dafür ein möglichst stabiler Sachwert erworben wird. Das beste Beispiel ist die Immobilienfinanzierung. Die Zinsen hierfür sind mit Abstand die billigsten am Markt, abgesehen von besonderen Förderdarlehen. Das liegt daran, dass die Bank das Grundstück mit seinen Aufbauten zur Kreditsicherung heranzieht. Ein Grundpfandrecht, also Hypothek oder Grundschuld, wird ins Grundbuch eingetragen und garantiert dem Realgläubiger – also der Bank – besondere Rechte, gegebenenfalls sogar an einer Entschädigungsforderung gegen den Versicherer, falls das Haus abbrennen sollte. Ähnlich funktioniert auch der finanzierte Autokauf. Das Fahrzeug ist zwar nicht so wertstabil wie ein Gebäude, aber dafür sind die Laufzeiten des Darlehens auch kürzer. Das Auto wird der Bank sicherungsübereignet, und sie darf es verkaufen, wenn die Kreditraten ausbleiben. Bei Ratenkäufen, zum Beispiel einer Küche oder eines TV-Geräts, bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware. Diese Konstruktion nennt man Eigentumsvorbehalt.
Ohne Sicherheiten zählt nur persönliche Bonität
Theoretisch kann auch ein Kredit zur freien Verfügung dinglich gesichert sein, etwa durch die erwähnte Grundschuld oder die Sicherungsübereignung eines Autos. Dann kann es der Bank egal sein, ob Sie das Geld für die Modernisierung Ihres Hauses einsetzen oder im Spielcasino verjubeln. Zahlen Sie nicht, sind Haus oder Auto weg, und die Bank erleidet keinen Verlust. In der Praxis ist das aber zumindest für Kleinkredite bis etwa 10.000 Euro zu aufwändig. In Frage kommen Policendarlehen eines Lebens- oder Rentenversicherers oder die Verpfändung der Versicherung an die Kredit gebende Bank. In den meisten Fällen bleibt es aber bei der Kreditsicherung allein durch die persönliche Bonität des Schuldners. Die kann extrem unterschiedlich ausfallen. Der Schufa Bankenscore sieht 13 Klassen vor. In der besten Klasse A besteht ein statistisches Ausfallrisiko von unter einem Prozent, in der schlechtesten Klasse M sind es mehr als 34 % – jeder dritte Kredit platzt also. Je schlechter die Bonitätseinstufung, desto ungünstiger werden die Zinsen bzw. desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditvertrag „von der Stange“, wie er über die großen Vergleichsportale im Internet vermittelt wird, gar nicht zustande kommt. Können Sie keine Sicherheiten anbieten, hilft die Unterschrift eines solventen Bürgen unter den Kreditvertrag. Bei der üblichen selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet der Bürge, sobald der Kreditnehmer als Hauptschuldner nicht zahlt. Das Gegenstück ist eine Ausfallbürgschaft, bei der der Kreditgeber seinen Kunden zuerst verklagen und danach erfolglos vollstrecken lassen muss. Sie wird im Bankenbereich wegen des hohen Aufwands aber kaum angewendet.