Kredit Erklärung: Kredite und Zinsen kurz erklärt
Zinsrechnung ist alles andere als trivial. Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt deshalb vor, beim Kredit eine Erklärung durch Angabe des effektiven Jahreszinssatzes sowie in der Werbung ein repräsentatives Beispiel zu liefern. Das erleichtert den Vergleich verschiedener Angebote, vor allem bei bonitätsabhängigen Zinssätzen.
Internet-Vergleiche als erste Einschätzung
Heute führt der Weg zu einem Privatdarlehen für die meisten Kreditnehmer über eines der großen Vergleichsportale im Internet. Die Portale handeln zwar nicht uneigennützig wie Verbraucherschützer, sondern als Vermittler, sie erhalten ihre Provision aber üblicherweise allein von den Banken und nehmen auch sonst keine Vermittlungsgebühren vom Antragsteller. Die Konditionsanfrage bei den Portalen ist kostenlos und unverbindlich, sie führt auch nicht zu einem Schufa-Eintrag. Der Interessent gibt mit der Anfrage nach einem Kredit eine Erklärung zu seinen finanziellen Verhältnissen ab, die er erst später, bei einem konkreten Antrag, belegen muss. Zunächst erfolgen die Prüfung, die Berechnung von Zinssätzen und gegebenenfalls eine Sofortzusage aufgrund der Vorab-Informationen. Es empfiehlt sich, mehrere Portale zu nutzen, da dort unterschiedliche Banken gelistet werden und auch beim selben Institut exklusive Sonderkonditionen möglich sind. 80 % der Kreditgeber gestalten ihre Zinsen bonitätsabhängig. Die Kreditkosten steigen mit dem Risiko eines Zahlungsausfalls. Deshalb taugt das Ergebnis des Internet-Vergleichs nur als erste Sichtung.
Repräsentatives Beispiel für zwei Drittel der Antragsteller
Der beste Vergleichsmaßstab ist der effektive Jahreszins. Laut PAngV ist das die Summe der Kreditkosten, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags. Was so einfach klingt, ist durch eine lange Anlage zur PAngV mit komplizierten Formeln hinterlegt. Nachrechnen müssen Sie die Angaben nicht, es reicht zu wissen, dass die Vorgaben für alle Banken identisch und damit direkt vergleichbar sind. Aber was fangen Sie mit einer relativ breiten Spanne bonitätsabhängiger Zinssätze an? Entweder entscheiden Sie sich für eine der wenigen Banken mit festem Zins. Das verhindert Überraschungen, aber wahrscheinlich bekommen Sie so nicht den besten Zins. Oder Sie verlassen sich darauf, dass Ihre Kreditwürdigkeit relativ gut ist und stellen den konkreten Antrag bei der Bank mit der niedrigsten Untergrenze. Oder Sie schauen auf das sogenannte repräsentative Beispiel. Auch dies ist in der PAngV geregelt. Es muss so gewählt sein, dass zwei Drittel der Antragsteller das Darlehen auch tatsächlich zu den beworbenen Konditionen erhalten haben. Das ist ein sehr guter Anhaltspunkt. Nur wenn Sie befürchten müssen, hinsichtlich der Bonität zu dem übrig bleibenden Drittel zu gehören, hilft Ihnen das Beispiel nicht. In diesem Fall sollten Sie überlegen, ob der Bankkredit überhaupt die beste Lösung ist. Die Alternative wäre ein Kredit privater Investoren, der nach weniger strengen Regeln vergeben wird. Internet-Plattformen machen auch hierzu interessante Angebote.