Kredit Steuerlich Absetzbar: Wann ist ein Kredit steuerlich absetzbar?
Damit die Kosten für einen Kredit steuerlich absetzbar sind, müssen sie für das Erzielen bzw. für den Erhalt von Einkünften aufgewendet werden. Das ist bei Privatkrediten allerdings nur in wenigen Ausnahmefällen der Fall. Weit häufiger ist der Kredit Privatsache ohne steuerliche Relevanz. Selbstständige und Freiberufler können dagegen Kreditkosten für betriebliche Investitionen – Auto, Computer, Büromöbel – als Betriebsausgaben geltend machen.
Kein Zuschuss zur privaten Lebensführung
Außen vor sind bei der Steuererklärung grundsätzlich alle Positionen, die der privaten Lebensführung dienen. Ratenzahlung für einen neuen Fernseher, Urlaub auf Pump, ein überzogenes Girokonto – all das ist Privatsache, und Kreditzinsen können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Auch bei den Bankgebühren hat der Steuerpflichtige Pech. Sie können nur von zu versteuernden Kapitalerträgen als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie zur Einkommenserzielung aufgewendet wurden. Bei den mittlerweile ohnehin für unzulässig erklärten Kreditgebühren geht das aber nicht.
Bundesfinanzhof urteilt zu außergewöhnlichen Belastungen
Eine wenig bekannte Ausnahme gibt es hinsichtlich der außergewöhnlichen Belastungen, zu denen zum Beispiel Krankheitskosten gehören. Bereits im April 1990 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein richtungsweisendes Urteil zugunsten der Steuerzahler (Aktenzeichen III R 60/88). Der Kläger hatte Kosten für eine zahnärztliche Behandlung sowie für einen Heilpraktiker per Kredit finanziert und wollte die Kreditkosten in der Steuererklärung geltend machen. In letzter Instanz siegte er vor dem BFH. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist aber, dass die Darlehensfinanzierung zwangsläufig war, also keine eigenen Mittel zur Verfügung standen. Da es bei außergewöhnlichen Belastungen Zumutbarkeitsgrenzen gibt, sollten die anfallenden Kosten möglichst in einem Steuerjahr gebündelt werden. Dazu muss es aber plausible wirtschaftliche Gründe geben. Eine Vorauszahlung an den Zahnarzt, egal ob aus eigenem Vermögen oder per Kredit bezahlt, wird das Finanzamt nicht akzeptieren, wenn sie nur aufgrund der zu erwartenden Steuerersparnis erfolgte. Sinnvoller wäre es, die Behandlung erst im neuen Jahr zu beginnen und im selben Jahr auch abzuschließen.
Immobilienkredit nur bei Vermietung oder Verkauf absetzbar
Bewohnen Sie ein finanziertes Haus oder eine Eigentumswohnung selbst, können Sie die Kosten für den Kredit nicht von der Steuer absetzen. Auch hier fehlt es an der Absicht, ein Einkommen zu erzielen. Wird das Haus dagegen vermietet oder verkauft, sind die Zinsen absetzbar. In der Anlage V – Vermietung und Verpachtung – zur Steuererklärung tragen sie die Zinslast als Werbungskosten ein. Das gilt übrigens nicht nur für die Baufinanzierung, sondern beispielsweise auch für einen Modernisierungskredit. Bewohnen Sie das Haus teilweise selbst und vermieten die anderen Flächen, etwa eine Doppelhaushälfte oder eine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus, können Sie die Zinsen anteilig geltend machen.
Kredite mit Bezug zum Beruf
Die Kosten für einen Kredit, mit dem eine aus beruflichen Gründen angeschaffte Zweitwohnung in der Nähe zum Arbeitsplatz finanziert ist, zählen zu den Werbungskosten. Beim Auto ist es etwas komplizierter. Wege zwischen Wohnung und Arbeitstätte sind mit der Entfernungspauschale abgegolten. Für Dienstreisen können aber höhere Kilometerkosten nachgewiesen werden. Auf diesem Weg ist dann auch der Autokredit steuerlich absetzbar.