Kredit für Vereine

       

Ein Kredit für Vereine ist grundsätzlich möglich, allerdings je nach Größe und Finanzlage des Vereins nicht ganz einfach zu bekommen. Da geht es den Vereinen nicht anders als Selbstständigen, Freiberuflern oder Existenzgründern.

Der Kreditgeber braucht Anhaltspunkte, um das Risiko eines Zahlungsausfalls einschätzen zu können. Auf dieser Basis trifft er die Entscheidung, ob er überhaupt ein Darlehen gewähren wird und falls ja, zu welchen Konditionen.

Ein im Vereinsregister eingetragener Verein ist eine sogenannte juristische Person. Vertreten durch den Vorstand kann er Rechtsgeschäfte abwickeln, also auch Vertragspartner einer Bank in einem Kreditvertrag sein. Ob er auch einen Zweckbetrieb führt, zum Beispiel ein bewirtschaftetes Vereinsheim, ist egal.

  • Genau wie eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH besitzt der Verein eigenes Vermögen.
  • Seine Haftung ist darauf beschränkt.
  • Entgegen weit verbreiteter Meinung haften Mitglieder und Vorstand nicht für Schulden des Vereins, sofern sie nicht ausdrücklich eine Bürgschaft unterschrieben haben.

Anders sieht es dagegen aus bei nicht eingetragenen Vereinen:

  • Sie sind zwar einfacher zu gründen und es fallen keine Gründungskosten an, aber bei ihnen kann eine volle persönliche Haftung der Mitglieder bestehen.
  • In der Rechtsprechung wird aber häufig eine Begrenzung auf den Anteil am Vereinsvermögen angenommen.

Grundsätzlich ist die Eigenfinanzierung einem Kredit für Vereine vorzuziehen. Der Verein vermeidet dadurch langfristige Belastungen durch die Kreditraten und erhält sich finanzielle Spielräume. Reichen die regulären Mitgliedsbeiträge nicht, gibt es vielleicht die Möglichkeit, auf Sonderumlagen, einen Spender oder Sponsor zurückzugreifen.

Auch der Kontokorrentkredit auf dem Vereinskonto, analog zum Dispo auf dem privaten Girokonto, oder ein ausreichend langes Zahlungsziel des Getränkelieferanten können die Liquidität des Vereins deutlich entspannen.

  • Für die Organisation eines Vereinsjubiläums mag das reichen, aber wenn ein Vereinshaus neu errichtet oder umfassend renoviert werden muss, wird der Verein um eine Kreditaufnahme wohl kaum herumkommen.
  • Wichtig ist, einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung ordnungsgemäß nach der Satzung herbeizuführen.
  • Auch die Bank wird sich diesen Beschluss zeigen lassen, denn nur so steht der Kreditvertrag auf rechtlich sicherem Fundament.
  • Im Fall des eigenen Vereinsheims bietet sich die Sicherung durch eine Grundschuld an.
  • Damit hat die Bank am wenigsten Stress, denn ihre Rechte als Gläubiger sind bei Grundpfandrechten besonders stark.

Crowdfunding oder P2P-Kredite

Spielen die Banken mangels Vereinsvermögen, ausreichender laufender Einkünfte und sonstiger Sicherheiten nicht mit, gibt es noch die Möglichkeit des Crowdfundings. Bezogen auf Vereine ähnelt es aber eher einem öffentlichen Spendenaufruf als einer Kreditanfrage. Peer-to-peer (P2P) Darlehen sind dagegen richtige Kreditverträge zwischen dem Verein und privaten Investoren, die gegen eine hohe Verzinsung auch bereit sind, größere Ausfallrisiken zu tragen. Sie werden über spezialisierte Plattformen im Internet seriös vermittelt.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


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