Kredit für die Erbschaftssteuer
Der Tod und der Steuerbescheid gelten sprichwörtlich als die einzig wirklich fixen Ereignisse im Leben. Bei der Erbschaftssteuer trifft beides zusammen. Besteht die Erbmasse aus Immobilien, kann ein Kredit für die Erbschaftssteuer hilfreich sein, um einen Notverkauf in einer ungünstigen Marktlage zu vermeiden.
Erbschaftssteuer bis zu 50 %
Ein Erbe ist zwar grundsätzlich eine willkommene Sache, aber es entstehen auch Kosten, die mit dem Nachlass verbunden sind.
- Unter Partnern und Verwandten gibt es zwar hohe Freibeträge, aber wer von Freunden und Bekannten erbt, fällt in die Steuerklasse III und muss bereits bei kleinen Vermögen hohe Steuern bezahlen.
- Erbschaftssteuersätze bis zu 50 % scheinen auf den ersten Blick ungerecht. Aber in den meisten Fällen wird hier ein unerwarteter und auch nicht selbst erwirtschafteter Vermögenszuwachs besteuert.
- Gäbe es die Erbschaftsteuer nicht, müssten die Steuern auf das laufende Einkommen höher ausfallen, und das kann Härten verursachen. Die Erbschaftssteuer tut da weit weniger weh.
Stundung bei begünstigtem Vermögen
Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sind bestimmte Vermögen als begünstigt definiert. Das sind zum Beispiel Betriebsvermögen und zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke. Für sie kann nach § 28 ErbStG eine Stundung der Erbschaftssteuer für sieben bzw. zehn Jahre beantragt werden. Ein Kredit für die Erbschaftssteuer ist damit eventuell gar nicht erforderlich. Allerdings ist die Stundung nur im ersten Jahr zinsfrei. Danach sind 0,5 % Stundungszinsen pro Monat fällig, also 6 % im Jahr. Die Rechtmäßigkeit dieser Zinsen trotz Niedrigzinsphase wurde 2017 vom Bundesfinanzhof bestätigt.
Mit einem Immobiliendarlehen geht es billiger
Für einen gewöhnlichen Ratenkredit mögen solche Zinssätze angemessen sein, ein durch Grundpfandrechte gesicherter Kredit für die Erbschaftssteuer wird aber ziemlich sicher zu niedrigeren Zinsen zu haben sein.
- Anstatt sich mit dem Finanzamt über die Höhe der Stundungszinsen zu streiten und auf ein noch ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten, können Sie sich auch gleich nach einer Immobilienfinanzierung umschauen.
- Da Notar und Grundbuchamt Geld kosten, lohnt das aber nur bei größeren Summen. Viele Banken ziehen die Grenze bei 50.000 Euro. Darunter ist der Aufwand für die Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld einfach zu hoch.
- Ein aktueller Grundbuchauszug reicht, um das Eigentum an der Immobilie nachzuweisen. Aufgrund des Erbfalls haben Sie den vermutlich ohnehin gerade aktuell zur Hand.
- Selbst wenn der Kredit nicht durch eine dingliche Haftung des Grundstücks für die Schulden besonders stark gesichert ist, bietet das Grundeigentum der Bank doch eine zusätzliche Sicherheit und lässt sie die persönliche Bonität des Schuldners höher bewerten. Das wirkt sich günstig auf den Zins aus.
Denken Sie bei der Bemessung der kreditsumme nicht nur an die Erbschaftssteuer, sondern auch an notwendigen Renovierungsaufwand.