Dispokredit
Ein Kontokorrentkredit eignet sich zur schnellen, unbürokratischen Inanspruchnahme. Privatkunden erhalten ihn meist als Dispositionskredit oder Verfügungskredit auf ihrem laufenden Girokonto eingeräumt, auf dem auch Lohn- und Gehaltszahlungen eingehen und das für Überweisungen und Lastschriften verwendet wird.
Ein Dispokredit wird teilweise bereits bei Kontoeröffnung vereinbart. In vielen Fällen wird er jedoch erst später unaufgefordert oder auf Antrag eingeräumt, nachdem das Kreditinstitut sich einen Überblick über die Höhe der regelmäßig wiederkehrenden Geldeingänge verschafft hat.
Bei Unternehmen verlangen Banken und Sparkassen in einigen Fällen die Einrichtung eines zusätzlichen Kontos, über das sowohl die Auszahlung der Kreditvaluta als auch die meist in Raten erfolgende Rückzahlung des Kredits erfolgt, ähnlich wie bei einem Abruf- oder Rahmenkredit/Betriebsmittelkredit, der an Selbständige ausgereicht wird.
Was Sie über Dispokredite wissen sollten
Für Kontokorrentkredite gelten Besonderheiten, über die man Bescheid wissen sollte. Das gilt insbesondere dann, wenn man als Privatkunde einen Dispositionskredit auf dem Girokonto eingeräumt bekommt, ohne dass vorher ausführliche Kreditverhandlungen stattgefunden haben.
- Da für den Kontokorrentkredit nicht die Formerfordernisse eines Verbraucherdarlehens gelten, obliegt es dem Kunden, sich über die Bedingungen eines solchen Dispokredits zu informieren.
- Weil alle Banken und Sparkassen diesbezüglich Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, sollten sich Kreditinteressenten diese aushändigen lassen oder ausdrucken bzw. abspeichern, wenn diese im Internet verfügbar sind.
- Die genaue Kenntnis der für Kontokorrentkredite geltenden Bedingungen ist auch für Geschäftskunden wertvoll, da davon oft die Entscheidung abhängt, ob sich die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits lohnt oder ob es sich eher empfiehlt, auf einen klassischen Geschäftskredit zurückzugreifen.
Hohe Flexibilität: Zu den Vorzügen eines Kontokorrentkredits gehört es, dass man diesen nach einmal erfolgter Einräumung flexibel ganz oder teilweise bis zum vereinbarten Limit in Anspruch nehmen kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Es gibt daher keine Bereitstellungszinsen. Auch eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Rückzahlung des Darlehens vor dem vereinbartem Termin fällt nicht an. Das hohe Maß an Flexibilität sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die freie Verfügbarkeit der Darlehenssumme nicht selten zu unbedachten Anschaffungen verführt. Außerdem ist die Flexibilität auch beim Kontokorrentkredit nicht unbegrenzt, da sich der Kunde im Rahmen des eingeräumten Limit halten muss, wenn er sich nicht dem Risiko einer Kündigung aussetzen will.
Hohe Zinsen: Die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits ist meist mit Zinsen verbunden, die deutlich über der marktüblichen Verzinsung für vergleichbare Ratenkredite und ratierlich rückzahlbare Geschäftsdarlehen liegen. Das gilt besonders für Dispokredite, die Privatpersonen auf deren Girokonten eingeräumt bekommen. Hier liegt bei vielen Banken und Sparkassen die Verzinsung doppelt so hoch wie für klassische Raten- und Anschaffungskredite. Manche Kreditinstitute verlangen sogar noch höhere Dispozinsen. Dies gilt besonders für sogenannte geduldete Überziehungen. Eine solche liegt dann vor, wenn ein Kunde Verfügungen über das ihm eingeräumte Dispolimit hinaus trifft, ohne hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung mit seiner Bank oder Sparkasse getroffen zu haben. In solchen Fällen ist das Kreditinstitut nicht zur Ausführung entsprechender Verfügungen verpflichtet. Führt die Bank die Verfügung des Kunden dennoch aus, lässt sie sich dieses Entgegenkommen mit einem deutlich höheren Zins über den sonst geltenden Dispozins hinaus vergelten. Auch für Geschäftskunden ist die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits mit relativ hohen Zinsen verbunden. Zwar ist hier die Zinsdifferenz zwischen einem als Kontokorrentkredit gewährten Rahmenkredit und einem herkömmlichen Geschäftskredit meist deutlich geringer als beim Dispokredit an Privatpersonen im Verhältnis zum klassischen Ratenkredit. Es verbleibt jedoch auch hier ein nicht unerheblich höherer Zinsaufwand gegenüber dem herkömmlichen Geschäftskredit. Oft liegt die Verzinsung beim Kontokorrentkredit mindesten 30 bis 50 % höher als diejenige bei einem befristeten Geschäftsdarlehen, auf das ratierliche Rückzahlungen zu leisten sind. Wer die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits plant oder eine solche längerfristig zumindest nicht ausschließt, sollte im Internet einen sorgfältigen Konditionenvergleich vornehmen, bevor eine Entscheidung über die Eröffnung eines privaten oder geschäftlichen Girokontos fällt, über das ein Kontokorrentkredit in Anspruch genommen werden könnte. Die Zinskonditionen variieren erheblich, sodass die Auswahl einer günstigen Bank zu erheblichen Zinsersparnissen führen kann.
Monatliche Mindestrückzahlung: Für viele Kontokorrentkredite gilt die Regel, dass diese in monatlichen Raten zurückgezahlt werden müssen. Damit soll erreicht werden, dass sich derartige Darlehen, insbesondere Kontokorrentkredite, nicht verewigen, sondern in einem überschaubaren Zeitraum zurückgezahlt werden. Bei vielen Kontokorrentkrediten ist es allerdings möglich, den durch die Rückzahlungen entstandenen Spielraum durch erneute Verfügungen wieder auszuschöpfen. Die Rückzahlungsvereinbarungen sind unbedingt einzuhalten, da bei Zahlungsverzug die Kündigung des Kontokorrentkredits und die Fälligstellung des gesamten Schuldsaldos erwartet werden muss. Manche Kontokorrentkredite, insbesondere unbefristete Geschäftsdarlehen, sehen keine festen Rückzahlungstermine vor. In solchen Fällen muss der Kreditnehmer jedoch darauf achten, dass er durch die meist monatlich oder vierteljährlich fälligen Zinsbelastungen das Kreditlimit nicht überschreitet. Ansonsten ist eine Rückzahlung des Darlehens erst bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder dann erforderlich, wenn eine Kündigung stattgefunden hat. Dabei kann die Kündigung sich auf das Girokonto insgesamt oder nur auf die Krediteinräumung beziehen.
Unabhängig vom Verwendungszweck: Die meisten Formen des Kontokorrentkredits zeichnen sich durch den Vorteil aus, dass die Kreditvaluta nicht zweckgebunden vergeben wird. Damit hebt sich beispielsweise ein Dispositionskredit vorteilhaft von einem Anschaffungskredit ab, der typischerweise zur Finanzierung des Kaufs eines Fahrzeugs oder eines anderen langlebigen Gebrauchsguts dient und unmittelbar an den Verkäufer ausgezahlt wird. Derartige Zweckbindungen gibt es beim klassischen Dispokredit nicht. Das gilt in der Regel auch für Kontokorrentkredite an Geschäftskunden. die als Rahmenkredite vergeben werden. Es bestehen im gewerblichen Bereich jedoch Ausnahmen. So dürfen Betriebsmittelkredite in der Regel nur zur Finanzierung von unternehmensbezogenen Investitionen, manchmal auch zur Bezahlung von Löhnen und Geschäftsraummieten, eingesetzt werden. Ähnliches gilt für Saisonkredite, die im Regelfall nur zur Bezahlung betriebsbedingter Aufwendungen verwendet werden dürfen. Auch Zwischenkredite werden zweckbezogen vergeben, da sie nur zur vorläufigen Finanzierung eines bestimmten Vorhabens gewährt werden, für das bereits eine langfristige Finanzierung in Vorbereitung ist. Zweck eines Zwischenkredits ist daher stets die Vorbereitung eines langfristigen Darlehens, mit dessen Valuta der Zwischenkredit getilgt wird.
Wovon die Höhe der Kreditlinie abhängt
Der auf dem Girokonto eines Privatkunden eingeräumte Dispositionskredit wird häufig ohne spezielle Bonitätsprüfung vergeben. Die Höhe eines solchen Darlehens richtet sich meist pauschalisiert nach der Höhe der durchschnittlichen regelmäßigen Geldeinänge auf diesem Konto.
- In der Regel handelt es sich dabei um Lohn- bzw. Gehaltszahlungen, Rentenzahlungen und andere periodisch wiederkehrende Gutschriften wie Miet- und Pachteinnahmen sowie Zins- und Dividendeneingänge.
- Meist beträgt das Dispolimit das Zwei- bis Viefache der durchschnittlichen monatlichen Geldeingänge auf diesem Konto.
- Will ein Kunde einen höheren Dispositionskredit eingeräumt bekommen, wird in der Regel eine gesonderte Bonitätsprüfung mit Abfrage der Schufadaten vorgenommen.
- Eine vergleichbare Bonitätsprüfung findet auch statt, wenn ein Geschäftskunde einen Kontokorrentkredit beantragt.
- Besonders bei Rahmenkrediten ist das Schufa-Scoring des Kunden ein entscheidendes Vergabekriterium sowohl in bezug auf die Kreditvergabe als solche als auch auf die Höhe des zur Verfügung gestellten Kreditrahmens.
Daneben spielt bei Unternehmenskrediten der Umfang und die Verfügbarkeit beleihbarer Sicherheiten eine zusätzliche Rolle. Firmen und Selbständige, die einen Kontokorrentkredit beantragen, müssen häufig Sicherheiten stellen. Häufig wird die Belastung von Haus- und Grundbesitz aus dem Eigentum des Unternehmens bzw. seines Inhabers mit einem Grundpfandrecht, meist einer Hypothek oder Grundschuld, gefordert. Daneben wird die Stellung seriöser und solventer Bürgen als taugliche Sicherheit anerkannt. Auch die Sicherungsübereignung werthaltiger Investitionsgüter, oft von Fahrzeugen oder Maschinen, spielt als Sicherungsmittel eine bedeutende Rolle. Soll der Kontokorrentkredit an ein Unternehmen mit beschränkter Haftung, etwa an eine GmbH, ausgereicht werden, wird in der Regel bankseitig die gesamtschuldnerische Mithaftung oder die Verbürgung der hinter der Gesellschaft stehenden Personen, namentlich der Gesellschafter und Geschäftsführer, für die Kreditschuld verlangt.
Die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits ist in der Regel nicht mit Kontoführungsgebühren verbunden. Da ein derartiger Kredit meist auf einem bereits bestehenden Girokonto eingerichtet und auch über dieses abgewickelt wird, fallen zusätzliche Gebühren durch die Einrichtung eines Kontokorrentkredits nicht an. Werden Auszahlungen aus der Darlehensvaluta über dieses Konto vorgenommen oder werden Rückzahlungen auf diesem Konto gutgeschrieben, fallen allenfalls bei vielen Banken und Sparkassen Postengebühren für Ein- und Auszahlungen in geringem Umfang an. Auch wenn für die Abwicklung eines Kontokorrentkredits auf Veranlassung der Bank ein separates laufendes Konto eingerichtet wird, entstehen keine zusätzlichen Kontoführungsgebühren, da ein solches Abwicklungskonto ausschließlich im Interesse der Bank geführt wird und daher nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Belastung des Kunden mit damit verbundenen Gebühren nicht erfolgen darf.
Vergleich zu Ratenkrediten
In vielen Fällen kann sich ein Kreditinteressent zwischen der Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits und dem Abschluss eines konventionellen Ratenkredits entscheiden.
- Für den Kontokorrentkredit spricht, dass dieser flexibel, schnell und unbürokratisch zu erhalten ist.
- Dagegen spricht, dass er jedenfalls als Dispokredit für Privatkunden nur in relativ geringer Höhe gewährt wird.
- Das wichtigste Argument gegen einen Kontokorrentkredit ist jedoch, dass er besonders für Privatpersonen oft nur mit unverhältnismäßig hohem Zinsaufwand erhältlich ist.
- Ein Ratenkredit klassischer Art ist in der Regel deutlich zinsgünstiger zu bekommen, verpflichtet jedoch zur Rückzahlung in regelmäßigen Raten.
- Ratenkredite sind zudem in wesentlich größerer Höhe erhältlich als ein herkömmlicher Dispositionskredit, wobei allerdings meist vor Bewilligung eine wesentlich intensivere Bonitätsprüfung stattfindet.
Welche Form des Kredits vorzugswürdig ist, lässt sich oft nur aus der konkreten Situation des Schuldners heraus beantworten. Tendenziell ist die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits umso mehr erwägenswert, je kleiner die benötigte Darlehenssumme und je kürzer die angestrebte Laufzeit des Kredits ist.
So funktioniert ein Kontokorrentkredit
Ein Kontokorrentkredit zeichnet sich dadurch aus, dass dieser von einer Bank oder Sparkasse aufgrund einer ausdrücklichen oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommenden Vereinbarung dem Inhaber eines in laufender Rechnung geführten Kontos eingeräumt wird. Dabei handelt es sich meist um einen Dispositionskredit, der es dem Kunden erlaubt, innerhalb vereinbarter Grenzen über die Darlehenssumme ganz oder teilweise zu verfügen. Während sich das Kreditlimit beim klassischen Dispositionskredit für Privatkunden meist anhand der Höhe der regelmäßigen Geldeingänge auf dem Girokonto bemisst, gibt es für Geschäftskunden Rahmen- und Betriebsmittelkredite, deren Höhe sich an der Bonität des Kunden und der Qualität eventuell zu stellender Sicherheiten orientiert. Gemeinsam ist allen Kontokorrentkrediten, dass diese zumeist auf einem bereits bestehenden, manchmal auch auf einem speziell zu diesem Zweck eingerichteten laufenden Konto bereitgestellt wird und auch die Abrechnungen hierüber erfolgen. Dabei wird der Kredit meist als Überziehungsrahmen auf dem laufenden Konto zur Verfügung des Kunden bereitgestellt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt ebenfalls über dieses Konto, indem der Kunde den durch die Kreditinanspruchnahme entstehenden Sollsaldo vereinbarungsgemäß durch Einzahlungen oder durch anderweitige auf dem Konto stattfindende Gutschriften zurückführt.
Klassischer Dispokredit
Den klassischen Dispokredit erhält der Kunde einer Bank oder Sparkasse, wenn er bei diesem Kreditinstitut ein laufendes Konto, meist ein typisches Girokonto, unterhält, auf dem regelmäßige Gutschriften, in der Regel Lohn-, Gehalts- oder Rentenzahlungen, eingehen. Das Girokonto wird als Kontokorrent geführt, auf das die Regeln des § 355 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Anwendung finden. Meist ist der Dispokredit ein unbefristeter Kontokorrentkredit. Das Kreditinstitut räumt dem Kunden diesen Kredit entweder bereits bei der Kontoeröffnung ein oder gewährt diesem im Laufe der bestehenden Geschäftsverbindung ein solches limitiertes Darlehen. Die Bezeichnung Dispositionskredit beruht darauf, dass das Kreditinstitut seinem Kunden das Darlehen als Verfügungsrahmen auf einem laufenden Konto zur Verfügung stellt. Das Darlehen steht also zur Verfügung und kann vom Kunden nach seiner eigenen Entscheidung gar nicht, ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden. In der Regel bietet der Dispokredit einem Bankkunden die Möglichkeit, auf seinem Girokonto in vertraglich begrenztem Umfang eine Überziehungsmöglichkeit zu nutzen, von der er meist im Rahmen des unbaren Zahlungsverkehrs, seltener durch Barabhebungen, Gebrauch macht.
rechtliche Einordnung
Ein Dispokredit ist ein Darlehen gemäß § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), auf das die Regeln über den Verbraucherkredit (§ 492 ff. BGB) keine Anwendung finden. Dies ist in § 493 BGB ausdrücklich geregelt. Damit muss die Krediteinräumung auch nicht mit einer Widerrufsbelehrung gemäß § 495 BGB versehen sein. Auch das Schriftformerfordernis des § 492 Abs. 1 BGB und die weiteren inhaltlichen Anforderungen dieser Norm finden keine Anwendung. Es gilt jedoch gemäß § 6 Abs. 1 der Preisangabenverordnung die Pflicht zur Angabe des anfänglichen effektiven Jahreszinses und zur Mitteilung von Änderungen des Zinsniveaus. Dies geschieht entweder mit einem gesonderten Anschreiben oder durch schlichte Mitteilung auf dem aktuellen Kontoauszug.
Zustandekommen der Kreditvereinbarung
Im Regelfall beruht ein Dispositionskredit auf einer Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Kontoinhaber. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über ein bereits bestehendes Girokonto. Entweder wird ein Kontokorrentkredit bereits bei Kontoeröffnung eingeräumt oder aber erst während der schon bestehenden Kontoverbindungnachträglich eingerichtet. Nicht selten gewährt eine Bank oder Sparkasse einen Kontokorrentkredit ohne ausdrücklichen Antrag des Kunden. In diesem Falle erhält der Kunde eine schriftliche Benachrichtigung in einem gesonderten Anschreiben oder auf dem Kontoauszug. Diese Benachrichtigungen enthalten meist eine Mitteilung über das verfügbare Kreditlimit und über den aktuell geltenden anfänglichen effektiven Jahreszins. Wird nicht ausdrücklich eine schriftliche Vereinbarung über die Einräumung eines Dispositionskredits getroffen, kann ein Vertrag auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Dabei geht das Angebot vom Kreditinstitut aus, indem dieses den Kontoinhaber über die Einräumung eines bestimmten Verfügungsrahmens informiert. Der Kunde nimmt dieses Angebot dadurch an, dass er durch eine Barabhebung oder durch die Erteilung eines Überweisungs- oder Lastschriftauftrages den Kreditrahmen ganz oder teilweise ausschöpft. Ein Dispositionskredit setzt stets die Volljährigkeit des Darlehenskunden voraus, da Minderjährige als beschränkt Geschäftsfähige keine wirksamen Kreditverbindlichkeiten begründen können und selbst nur Inhaber eines auf Guthabenbasis geführten laufenden Kontos sein dürfen.
Geduldete Überziehungen
Im Regelfall bildet die vereinbarte Kreditlinie die vertragliche Obergrenze für die Inanspruchnahme eines Dispo- oder Rahmenkredits. Reicht dieses Limit nicht aus, muss ein Kunde mit höherem Kreditbedarf eine weitergehende Kontoüberziehung mit dem Kreditinstitut abstimmen. Geschieht dies nicht, ist die Bank oder Sparkasse nicht zur Duldung nicht abgesprochener Überziehungen verpflichtet. Toleriert das Kreditinstitut dennoch stillschweigend nicht abgestimmte Überziehungen, spricht man von einer geduldeten Überziehung, die grundsätzlich jederzeit widerrufen werden kann. Eine derartige Überschreitung des vereinbarten Kreditlimits ist regelmäßig mit einer deutlich höheren Zinsbelastung als beim vereinbarten Dispokredit verbunden. Daher ist es im Interesse des Kunden ratsam, längerfristig bestehende geduldete Überziehungen in den Disporahmen einzubinden oder die auf dem Girokonto aufgelaufene Schuld in einen regulären Ratenkredit umzuwandeln. Dies führt häufig zu einer spürbaren Reduzierung der Zinsbelastung.
Inhalt der Kreditvereinbarung
In der förmlichen oder durch konkludentes Verhalten zustande kommenden Kreditvereinbarung ist zu regeln, bis zu welchem Betrag dem Kunden ein Kredit eingeräumt wird. Mit diesem Kreditlimit wird festgelegt, in welchem Umfang der Inhaber eines Girokontos berechtigt ist, über sein Konto im Sollbereich zu verfügen. Damit ist gleichzeitig vereinbart, bis zu welchem Betrag das Kreditinstitut eine Überziehung erlaubt, indem der Kunde Barabhebungen tätigt oder Verfügungen per Überweisungsauftrag bzw. durch Erteilung einer Lastschriftermächtigung trifft. Außerdem werden die anfängliche Höhe des zu zahlenden Darlehenszinses und die Bedingungen einer künftigen Zinsänderung geregelt. Spätere Änderungen des Zinssatzes teilt das Kreditinstitut dem Kunden schriftlich per Brief oder auf dem aktuellen Kontoauszug, in einigen Fällen auch online mit. In aller Regel sind die Zinskonditionen variabel und passen sich der Marktentwicklung an. In seltenen Fällen wird eine Zinsbindungsfrist vereinbart, die dann ausdrücklich im Vertrag niederzulegen ist. In einigen Fällen, insbesondere bei höheren Kontokorrentkrediten an Unternehmen, gewähren Banken und Sparkassen das Darlehen nur gegen Stellung geeigneter Sicherheiten. Diese sind im Darlehensvertrag genau zu bezeichnen. Dient eine Immobilie als Sicherheit, ist die formgerechte notarielle Bestellung eines Grundpfandrechts erforderlich. Während beim klassischen Dispositionskredit eine Zweckbindung für das eingeräumte Darlehen meist nicht besteht, wird bei großvolumigen Kontokorrentkrediten an Selbständige und Unternehmen regelmäßig eine Vereinbarung über die Verwendung der Darlehensvaluta zu bestimmten unternehmensbezogenen Zwecken getroffen. Beim normalen Dispokredit für Privatkunden erfolgt die Krediteinräumung meist unbefristet, gilt also auf unbestimmte Zeit bzw. bis auf Widerruf. In diesem Falle wird meist eine Kündigungsfrist vereinbart, die das Kreditinstitut einzuhalten hat, wenn es die Kreditbeziehung beenden will. Bei Kontokorrentkrediten an Geschäftskunden sind Vereinbarungen über Rückzahlungsfristen und über die Höhe der Tilgungsraten die Regel. Innerhalb der vertraglich vorgesehenen Laufzeit bzw. während des Bestands eines ungekündigten Dispositionskredits lebt ein bereits ganz oder teilweise zurückgeführtes Darlehen durch erneute Inanspruchnahme des Kreditrahmens automatisch wieder auf, selbst wenn zwischenzeitlich bereits ein Guthaben auf dem Kontokorrentkonto entstanden war.
Wechselseitige Verpflichtungen
Durch den Abschluss einer Vereinbarung über einen Dispositionskredit verpflichtet sich das Kreditinstitut dazu, seinem Kunden während der vorgesehenen Laufzeit eine bestimmte Kreditlinie mit der Maßgabe offenzuhalten, dass der Kunde innerhalb dieses Limits jeweils erneut disponieren kann, auch wenn er das Darlehen bereits teilweise zurückgeführt hat. Insoweit ist meist ein erneutes Wiederaufleben des ungekündigten Kredites innerhalb der Laufzeit des Darlehens vorgesehen. Der Kreditnehmer muss den für die Inanspruchnahme des Kredits fälligen Zins zahlen und spätestens bei Fälligkeit die Inanspruchnahme des Kontos gemäß § 488 Abs. 2 BGB zurückführen. Der Zins wird entsprechend dem jeweiligen Saldo tagesweise ermittelt und zum Soll gestellt. Die Zinsentwicklung ist variabel und folgt in der Regel unmittelbar der Entwicklung des Marktzinses. Hält sich der Kunde nicht an Vereinbarungen über die Rückführung des Kredites, muss er mit einer Kündigung des Dispokredit oder sogar des Kontos insgesamt rechnen. Bei geschäftlichen Kontokorrentkrediten wird in solchen Fällen von einer Streichung oder Kürzung der Kreditlinie eines Unternehmens gesprochen. Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Dispokredits oder eines einem Unternehmen eingeräumten Rahmenkredits ist neben der Nichterfüllung vertraglich übernommener Verpflichtungen der Vermögensverfall des Kunden. Dieser ist dann anzunehmen, wenn der Kunde im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Vermögensauskunft nach § 802 c der Zivilprozessordnung (ZPO), vormals als eidesstattliche Versicherung oder als Offenbarungseid bekannt, abgeben musste. Ein Vermögensverfall des Kunden ist auch anzunehmen, wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels kostendeckender Masse abgewiesen worden ist. In vielen Fällen verlangt das Kreditinstitut, dass sich der Kredit innerhalb eines bestimmten Zeitraums, beispielsweise innerhalb eines Jahres umschlägt. Dies bedeutet, dass der Saldo innerhalb dieser Periode in den Habenbereich zurückkehrt. Danach kann der Kredit wieder im Rahmen des vereinbarten Limits in Anspruch genommen werden, wenn keine Kreditkündigung erfolgt ist. Sinn dieser Regelung ist es, ein sogenanntes Einfrieren des Dispokredits zu verhindern. Damit ist gemeint, dass eine unerwünschte langfristige Inanspruchnahme des Kredits vermieden werden soll.
Beendigung des Kreditverhältnisses
Ein an ein bestehendes Girokonto gebundener Dispokredit wird in der Regel unbefristet eingeräumt und kann nach periodischer Rückführung stets erneut ausgeschöpft werden. Bei einem solchen Kredit ist der Darlehensgeber berechtigt, die Krediteinräumung durch Kündigung der Darlehensabrede zu beenden. In diesem Zusammenhang räumt die Bank oder Sparkasse ihrem Kunden eine angemessene Frist zur Ausgleichung des Sollsaldos ein und lässt danach erneute Verfügungen nicht mehr zu. Aus wichtigem Grund kann auch eine fristlose Kündigung des Dispositionskredits erfolgen. Eine solcher Kündigungsgrund liegt insbesondere bei vertragswidrigen Verfügungen des Kunden und bei Nichteinhaltung von Rückzahlungsvereinbarungen sowie dann vor, wenn der Kunde in Vermögensverfall geraten ist. Viele Kreditinstitute überprüfen periodisch wiederkehrend die Bonität ihrer Kunden, denen sie einen Dispositionskredit eingeräumt haben und reagieren auf das Ergebnis ihrer Recherche, indem sie den Verfügungsrahmen des Kunden ausdehnen, beibehalten oder einschränken. Ergibt die Überprüfung der Bonität Anhaltspunkte für den Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, macht das Kreditinstitut meist von seinem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch. Existiert für den Dispokredit von vornherein eine Befristung, so endet die Befugnis des Kunden zur Inanspruchnahme des Kreditrahmens automatisch mit dem Ende der Frist, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Kunde muss in diesem Falle innerhalb dieser Frist für einen Kontoausgleich sorgen. Erfolgt eine Kündigung, so ist diese regelmäßig mit einer Fälligstellung der offenen Kreditschuld und mit der Setzung einer Frist zum Kontoausgleich verbunden. In einigen Fällen räumt das Kreditinstitut dem Kunden stillschweigend die Möglichkeit ein, trotz Ablaufs der Kreditlaufzeit den einmal eingeräumten Kreditrahmen ganz oder teilweise weiter zu nutzen. Dann ist der Rückzahlungsanspruch nicht mehr fällig und der Kunde darf den Verfügungsrahmen bis zu einer eventuellen erneuten Kündigung weiter nutzen. Zumeist fordern Kreditinstitute nach Ablauf der Frist für die Kreditinanspruchnahme eine vollständige Rückführung des Kreditsaldos, wenn es nicht zu einer ausdrücklichen Verlängerung der Kreditlaufzeit kommt, die als Prolongation bezeichnet wird.
Verlängerung der Kreditlaufzeit
Ist absehbar, dass der Inhaber eines Kontos, auf dem ihm ein Dispositionskredit eingeräumt wurde, dieses Darlehen nicht zum Ende der vereinbarten Kreditlaufzeit zurückführen kann, bietet sich die Möglichkeit an, eine Verlängerung der Laufzeit des Darlehens auszuhandeln. Eine solche Prolongation stellt die auf einer Vereinbarung zwischen den Kreditparteien beruhende Verlängerung der Kreditlaufzeit dar, die unbefristet oder unter Setzung einer neuen Zahlungsfrist abgeschlossen werden kann. Die Prolongation stellt eine Vertragsänderung dar, die durch Angebot und Annahme zustande kommt. Dabei geht das Angebot von der Vertragspartei auf, die die Verlängerung der Kreditlaufzeit wünscht oder von sich aus einräumt. Mit der Änderung der Kreditlaufzeit ist meist zugleich eine Änderung der Zinskonditionen verbunden. Wenn der ursprüngliche Kredit schriftlich vereinbart wurde, bedarf meist auch die Verlängerung des Darlehens derselben Form. Ist für das Ausgangsdarlehen eine Zinsbindungsfrist vereinbart, wird diese im Rahmen der Prolongation meist erneuert.
Bemessung des Dispokredits
Ein Dispokredit versteht sich als auf einem Girokonto eingeräumte Überziehungsmöglichkeit für Privatkunden, der im Wesentlichen im Rahmen des unbaren Zahlungsverkehrs genutzt wird. Die Höhe des eingeräumten Kreditrahmens bestimmt sich zum einen nach der persönlichen Bonität des Bankkunden, die sich wiederum aus dem Scoringwert ergibt, den das Kreditinstitut im Rahmen der Schufaanfrage erfährt, die häufig der Gewährung eines Dispokredits vorausgeht. Zum anderen orientiert sich die Höhe des Verfügungsrahmens beim Dispositionskredit an den regelmäßigen Geldeingängen, die auf dem Girokonto des Kunden zu verzeichnen sind. Meist wird der Kreditrahmen auf das Zwei- oder Dreifache des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs festgesetzt. Einige Kreditinstitute sind auch bereit, das Vierfache der regelmäßigen monatlichen Geldeingänge als Dispokredit einzuräumen. In der Regel setzen Banken und Sparkassen das Kreditlimit einseitig fest. Wünscht ein Kunde einen höheren Dispositionskredit, kann er mit dem Kreditinstitut hierüber verhandeln. Eine Erhöhung des Dispokredits wird in der Regel von einer aktuellen Bonitätsauskunft abhängig gemacht, wenn nicht eine deutliche Erhöhung der regelmäßigen Geldeingänge nachhaltig festgestellt werden kann.
Verwaltung und Abrechnung
Der Dispokredit wird auf einem bestehenden oder neu eingerichteten Girokonto eingerichtet. Über dieses Kreditrahmen kann der Kunde im Wege von Barabhebungen, Überweisungsaufträgen und Lastschriften verfügen. Die Verbuchung der Verfügungen erfolgt auf dem Girokonto. Auch Einzahlungen und Gutschriften, die zur Rückführung des Kreditsaldos dienen, werden über dieses Girokonto verrechnet. Damit entfällt zusätzlicher Kosten- und Verwaltungsaufwand. Über die den Dispositionskredit betreffenden Buchungsvorgänge wird periodisch, meist monatlich oder vierteljährlich, abgerechnet. Dabei werden dem Girokonto auch die aufgelaufenen Dispozinsen für den abgerechneten Zeitraum belastet.
Pfändbarkeit
In manchen Fällen versuchen Gläubiger des Kreditschuldners, dessen Anspruch auf Auszahlung der verfügbaren Kreditsumme bis zum Erreichen des Limits zu pfänden. Eine solche Pfändung erfasst nur den noch nicht in Anspruch genommenen Teils der im Rahmen der Krediteinräumung bereitgestellten Summe. Die Pfändung greift in der Regel nur, wenn der Kunde diese freien Teile der Darlehenssumme abruft, also eine Barabhebung oder eine Überweisung zu Lasten des Verfügungsrahmens vornimmt. Trifft der Kunde keine eigene Verfügung, so wird der Anspruch auf Auszahlung der verfügbaren Darlehenssumme nicht fällig. Der Gläubiger, der einen entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt hat, erwirbt mit diesem auch einen Anspruch auf Auskehrung der freien Darlehensvaluta, sodass eine Abrufhandlung des Kreditnehmers nicht mehr erforderlich ist. In vielen Fällen scheitert die Auszahlung der verfügbaren Darlehenssumme an den pfändenden Gläubiger daran, dass das Kreditinstitut bei Kenntnis von Vollstreckungshandlungen gegen den Schuldner des Dispokredits von seinem Recht zur außerordentlichen Kreditkündigung Gebrauch macht, das ihm nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusteht.
Abrufkredit
Unter einem Abrufkredit wird die Einräumung eines Kreditrahmens verstanden, den eine Bank oder Sparkasse einem Privat- oder Geschäftskunden auf einem meist schon bestehenden Konto einräumt. Dabei handelt es sich in der Regel um ein in laufender Rechnung geführtes Privat- oder Geschäftskonto. Ein solcher Abrufkredit, den Kreditinstitute häufig als Alternative zum Ratenkredit anbieten, wird dergestalt vereinbart, dass eine Bank oder Sparkasse ihrem Kunden einen Verfügungsrahmen bereitstellt, innerhalb dessen dieser über ein etwaiges Guthaben hinaus sein Konto belasten kann. Dabei kann die zur Verfügung gestellte Kreditvaluta ganz oder teilweise, meist in beliebigen, manchmal auch in festgelegten Tranchen abgerufen werden. Kennzeichnend für den Abrufkredit ist es, dass dieser in der Regel in monatlichen oder vierteljährlichen Raten zurückgeführt werden muss, sodass am Ende der vereinbarten Laufzeit eine volle Tilgung stattgefunden hat. Innerhalb der Laufzeit ist jedoch meist eine erneute Inanspruchnahme der freien Kreditvaluta möglich. Der Abruf des Kredits findet meist mittels besonderer Vordrucke statt, die oft Bezeichnungen wie „Abrufscheck“ oder „Anforderungsscheck“ tragen. Das Formular wird vom Kunden beim Kreditinstitut eingereicht. Daraufhin wird die angeforderte Summe von der jeweiligen Bank oder Sparkasse auf einem laufenden Konto des Kunden, meist dem auch sonst von diesem genutzten Girokonto, verbucht. Der Kunde kann auf diese Weise meist innerhalb eines Tages über den angeforderten Betrag verfügen. Für Abrufkredite gibt es meist eine feste Laufzeit. Es existieren jedoch auch Vertragsgestaltungen, die eine unbefristete Kreditgewährung vorsehen. In solchen Fällen gibt es meist Kündigungsregeln für den Fall einer Vertragsbeendigung. Dabei gelten gleiche Fristen für beide Vertragsparteien bei fristgemäßen Kündigungen, während bei fristlosen Kreditkündigungen von Seiten der Bank oder Sparkasse die für den Kontokorrentkredit geltenden Regeln über das Vorliegen eines wichtigen Grundes Anwendung finden. Der Vorteil eines Abrufs liegt in seiner schnellen, unbürokratisch organisierten Verfügbarkeit und in der flexiblen Verhandelbarkeit der Konditionen. Die Zinsbelastung ist zumeist etwas oberhalb des klassischen Ratenkredits anzusetzen, liegt jedoch oft deutlich niedriger als beim herkömmlichen Dispositionskredit. Zinsänderungen finden in der Regel entsprechend der Entwicklung des Marktzinses statt, wobei die Abrechnung monatlich oder vierteljährlich über das Girokonto des Kunden stattfindet. Nur in seltenen Fällen wird parallel zum Girokonto ein separates Kreditkonto für den Abrufkredit geführt, über das die Aus- und Rückzahlung der Darlehensvaluta und die Belastung der aufgelaufenen Zinsen stattfinden. Vor Einräumung eines Abrufkredits erfolgt regelmäßig eines Bonitätsprüfung mit Schufaabfrage. Meist ist ein Abrufkredit ein Blankokredit, sodass eine gesonderte Besicherung meist nicht stattfindet.
Rahmenkredit
Ein Rahmenkredit ist ein Darlehen, das eine Bank oder Sparkasse einem Kunden unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum mit einer festen Obergrenze einräumt. In der Regel wird ein Rahmenkredit an Unternehmen oder Freiberufler vergeben, die laufend Kredit in unterschiedlicher Höhe in Anspruch nehmen. Der Sinn eines Rahmenkredits liegt darin, dass eine Bonitätsprüfung meist nur bei Begründung des Darlehensverhältnisses stattfindet, sodass während der laufenden Geschäftsbedienung nicht stets erneut ein zeitaufwändiges Bewilligungsverfahren stattfinden muss. Der Kunde profitiert von kurzen Bearbeitungszeiten und unbürokratischen Abwicklungsprozessen, da der Rahmenkredit meist unmittelbar auf einem ohnehin bestehenden oder zu diesem Zweck eingerichteten Girokonto eingerichtet wird. Häufig wird ein Rahmenkredit unbefristet gewährt. In der Regel kann der ungekündigte Rahmenkredit stets erneut bis zum vereinbarten Limit in Anspruch genommen werden, auch wenn zwischenzeitlich aufgrund einer Ratenzahlungsvereinbarung bereits Teilrückzahlungen stattgefunden haben. Ein Rahmenkredit ist immer dann von Vorteil, wenn feststeht, dass ein Kreditkunde über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder einen Finanzierungsbedarf in absehbarer Höhe haben wird. In der Regel spricht die flexible, schnelle und unbürokratische Handhabung der Darlehensauszahlung für einen Rahmenkredit, wenn der Kunde bereit ist, den meist oberhalb des Zinssatzes für klassische Ratenkredite liegenden Darlehenszins zu akzeptieren und das Risiko der variablen Verzinsung zu tragen.
Betriebsmittelkredit
Als Betriebsmittelkredit wird ein Dispokredit für Unternehmer bezeichnet, der meist zur Überbrückung kurz- oder mittelfristiger Liquiditätsengpässe dient. Betriebsmittelkredite werden meist aufgrund eines gesonderten Darlehensvertrages gewährt, der Regeln über die Kredithöhe, die Zinsberechnung, eine bestimmte Laufzeit und die Rückzahlungsmodalitäten enthält. Der Betriebsmittelkredit wird meist zweckgebunden vergeben, sodass die Darlehensvaluta nur für Belange des Unternehmens, etwa für den Kauf von Rohstoffen, Handelswaren oder Investitionsgütern, verwendet werden darf. Bestimmte Betriebsmittelkredite werden zu besonders günstigen Konditionen als Förderkredite vergeben. Wer ein solches Darlehen in Anspruch nehmen möchte, unterliegt meist einer erweiterten Bonitätsprüfung. In der Regel können nur Unternehmen, die bereits mehrere Jahre lang erfolgreich aktiv sind und nachhaltig einen bestimmten Mindestumsatz erzielen, auf einen geförderten Betriebsmittelkredit zurückgreifen. Ansonsten unterliegen Betriebsmittelkredite einer marktüblichen Verzinsung, deren Höhe sich an der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität verfügbarer Sicherheiten orientiert.
Zwischenkredit
Als Zwischenkredit wird ein Darlehen bezeichnet, das als kurzfristiger Überbrückungskredit eingesetzt wird, bis ein bereits beantragter längerfristiger endgültiger Kredit ausgezahlt wird, bei dem noch nicht alle Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen. Diese Form des Darlehens eignet sich daher zur Vorfinanzierung, wenn eine Verbindlichkeit kurzfristig abgedeckt werden muss, die aus der Valuta eines erwarteten langfristigen Darlehens oder aus Eigenmitteln noch nicht bedient werden kann. Häufig wird ein Zwischenkredit bei der Immobilienfinanzierung genutzt, wenn künftig eine langfristige Finanzierung aus einem Bauspardarlehen oder einem anderen Kredit stattfinden soll, bei dem jedoch die Voraussetzungen für eine Auszahlung noch nicht vorliegen. Das kann dann der Fall sein, wenn ein Bauspardarlehen noch nicht zuteilungsreif ist. Ein Zwischenkredit bietet sich auch an, wenn ein langfristiger Kredit noch nicht ausgezahlt werden kann, weil ein Grundstück noch nicht auf den künftigen Darlehensnehmer umgeschrieben worden ist. In solchen Fällen scheitert die Auszahlung des langfristigen Kredits vorläufig noch daran, dass dessen Besicherung mit einem Grundpfandrecht noch nicht erfolgen kann, weil dieses noch nicht eintragungsfähig ist. In anderen Fällen wird ein Zwischenkredit erforderlich, weil noch eine Einwertung des zu erwerbenden Grundstücks fehlt, da noch kein Gutachten über die Höhe des Beleihungswerts vorliegt. Ein Zwischenkredit ist in der Regel zweckgebunden und wird meist nur für wenige Monate ausgereicht. Die Höhe der Verzinsung folgt meist den Regeln, die auch für das künftige langfristige Darlehen gelten. Eine Ablösung des oft auf einem laufenden Kontokorrentkonto bereitgestellten Darlehens erfolgt meist automatisch durch die Valuta aus dem in Aussicht stehenden Darlehen. Der Vorteil eines Zwischenkredits liegt darin, dass er tilgungsfrei ist und Zinsen nur für die Zwischenraten anfallen, die bis zur Ablösung durch den langfristigen Kredit gezahlt werden müssen. Allerdings werden Zinsen bei der Vorfinanzierung eines Bauspardarlehens auch für den bereits angesparten Teil des Bauspardarlehens fällig.
Saisonkredit
Ein Saisonkredit ist eine besondere Form des kurzfristigen, häufig zweckgebundenen Darlehens, das Unternehmern und anderen Selbständigen zur Überbrückung eines jahreszeitlich bedingten erhöhten Geldbedarfs gewährt wird. In der Regel wird ein Saisonkredit im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung als Kreditlinie auf einem Kontokorrentkonto eingeräumt. Ein Saisonkredit wird meist dann benötigt, wenn ein Unternehmen starken Schwankungen bei seinem Geldbedarf und seinen Zahlungseingängen unterliegt. Eine wichtige Rolle spielt der Saisonkredit in der Landwirtschaft, wo er für die Beschaffung von Saatgut und zur Bezahlung von Erntehelfern benötigt wird, bevor er meist im selben Jahr aus den Erlösen der Ernte getilgt wird. Der Saisonkredit wird meist für drei bis neun Monate von Unternehmen mit stark schwankender Erlösstruktur benötigt. Die Rückzahlung erfolgt aus den planmäßig zu einem voraussehbaren späteren Zeitraum anfallenden Erlösen aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Eine Vereinbarung über einen Saisonkredit enthält stets Regeln über die Höhe der Kreditsumme, die Laufzeit, die Zinshöhe und die Rückzahlungsmodalitäten. Vielfach sind besondere Sicherheiten, etwa in Form der Abtretung künftiger Erlösansprüche oder der Sicherungsübereignung werthaltiger Maschinen oder Fahrzeuge, zu stellen. Außerdem wird ein Saisonkredit meist nur Geschäftskunden mit geprüft guter Bonität im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung gewährt.
Wozu sich Kontokorrentkredite eignen
Je nachdem, ob er von einem Privat- oder Geschäftskunden in Anspruch genommen wird, eignet sich ein Kontokorrentkredit für unterschiedliche Bedürfnisse. Beim Privatkunden steht der klassische Dispokredit im Vordergrund, der eine kurzfristige Erweiterung des Liquiditätsspielraums bietet. Unternehmen, Selbständige und Freiberufler setzen den Kontokorrentkredit meist in Form eines Rahmen- oder Saisonkredits ein, um einen vorübergehend erhöhten Geldbedarf unbürokratisch und schnell abdecken zu können, ohne sich stets erneut auf langwierige Kreditprüfungen einlassen zu müssen. Während der Dispokredit bei Privatpersonen meist zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben dient, setzen Selbständige und Freiberufler einen Kontokorrentkredit häufig im Rahmen einer langfristigen Finanzierungsstrategie ein, um sich ein flexibles Element im Rahmen ihrer Verbindlichkeiten zu erhalten.
Privatpersonen
Für Privatkunden bietet der Kontokorrentkredit meist in Form des Dispositionskredits oder Abrufkredits den Vorteil einer flexiblen Kreditschöpfung für einen überschaubaren Zeitraum. Meist lässt sich ein Dispokredit einsetzen, wenn kurzfristige Zahlungen anstehen, die anderweitig nicht zu leisten sind. Oft spielen hier Sondersituationen wie die Abdeckung der Betriebskostenschuld eines Mieters oder die Finanzierung einer kostspieligen Autoreparatur eine Rolle. In manchen Fällen kann ein Kontokorrentkredit auch eingesetzt werden, wenn eine günstige Kaufgelegenheit ausgenutzt werden soll. Aufgrund der relativ hohen Zinsbelastung lohnt sich die Inanspruchnahme eines Dispositionskredits meist nicht auf längere Zeit. Hier ist es häufig sinnvoll, eine Umwandlung des Kontokorrentkredits in einen regulären Ratenkredit anzustreben. wenn absehbar ist, dass eine kurzfristige Rückführung des Dispos nicht möglich ist.
Selbstständige und Freiberufler
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen einen Kontokorrentkredit meist zur flexiblen Gestaltung ihrer Kreditverbindlichkeiten. Meist tritt hier der Kontokorrentkredit neben andere, bereits bestehende mittel- und langfristige Darlehensverbindlichkeiten und wird zum Ausgleich von im Jahresverlauf stattfindenden Erlösschwankungen eingesetzt. Viele Geschäftskunden lassen sich einen Rahmen- oder Abrufkredit einräumen, ohne diesen ganz oder auch nur teilweise in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall dient dieser Kredit lediglich der Absicherung des Unternehmens gegen plötzlich entstehende Zahlungsnotwendigkeiten. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird der Reduzierung der Zinslast meist Priorität eingeräumt, sodass die meisten Firmenkunden bemüht sind, die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits auf ein Minimum zu beschränken und eingehende Zahlungen zur sofortigen Rückführung dieses Darlehens einzusetzen. In vielen Fällen dient der Kontokorrentkredit primär der Absicherung eines Unternehmens, um im Bedarfsfall flexibel und unbürokratisch auf einen kurzfristig entstehenden Geldbedarf schnell reagieren zu können. Insoweit lässt sich ein Kontokorrentkredit als ein flexibles Element in eine längerfristige Finanzierungsstrategie integrieren.
Überbrückung von saisonalen Unregelmäßigkeiten
Kontokorrentkredite eignen sich für juristische Personen wie Aktiengesellschaften und GmbHs, aber auch für Handelsgesellschaften, eingetragene Kaufleute und andere Unternehmen, sowie für Freiberufler, Landwirte und Weinbauern insbesondere dann, wenn sie Zeiten überbrücken müssen, in denen ein relativ hohem Investitionsbedarf verhältnismäßig geringen Einnahmen gegenübersteht. In solchen Fällen lässt sich ein rechtzeitig vereinbarter Kontokorrentkredit einsetzen, um diesen Zeitraum eines saisonal aufkommenden Geldbedarfs zu überbrücken. Lohnend ist ein solcher Kredit deshalb, weil im Regelfall kein langwieriges Bewilligungsverfahren mit einer entsprechend umfassenden Bonitätsprüfung erforderlich ist. Da diese Form des Kredits auf einen beschränkten Zeithorizont ausgerichtet ist, wird er meist nur mit kurzen Rückzahlungsfristen gewährt, sodass er oft wenige Monate nach erfolgter Rückzahlung erneut beantragt werden muss. Daher werden Saisonkredite oft durch langfristig eingeräumte oder sogar unbefristete Rahmenkredite ersetzt. Dies ist allerdings häufig mit regelmäßig wiederkehrenden Bonitätsprüfungen im Rahmen der Kreditüberwachung und oft auch mit einer höheren Verzinsung verbunden. Außerdem legen viele Kreditinstitute besonderen Wert auf verstärkte Sicherheiten, sodass die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Darlehensnehmers oft nicht unerheblich eingeschränkt wird.
Kurzfristige Inanspruchnahme
Ein Kontokorrentkredit wird vorwiegend in Anspruch genommen, um einen oft unvorhergesehenen oder periodisch wiederkehrenden kurzfristigen Geldbedarf abzudecken. Insbesondere der für Privatkunden eingeräumte Dispositionskredit wird üblicherweise in Anspruch genommen, um einen plötzlich auftretenden, vorübergehenden Geldbedarf zu befriedigen, den der Kunde nicht aus seinem laufenden Einkommen abdecken kann. Ein Dispositionskredit kann daher beispielsweise dann eingesetzt werden, wenn es um die Reparatur oder den Ersatz eines dringend benötigten Fahrzeugs bzw. eines unverzichtbaren Haushaltsgeräts geht. Auch unaufschiebbare Reparaturen am Haus oder Zahlungen für Betriebskostenabrechnungen und Jahresabrechnungen für Strom, Gas und Wasser werden oft über einen Dispositionskredit finanziert. Die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits ist dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass der Kredit nur kurzfristig benötigt wird. Dies ist in der Regel zu bejahen, wenn das Darlehen aus anderweitigen Einnahmen innerhalb von maximal einem Jahr zurückgezahlt werden kann. In diesem Falle ist die Inanspruchnahme eines Dispokredits trotz der damit verbundenen erheblichen Zinsbelastung vertretbar. Ist zu erkennen, dass eine kurzfristige Inanspruchnahme des Darlehens nicht ausreicht, ist statt eines Kontokorrentkredits ein Ratenkredit die bessere Alternative. Dies gilt besonders dann, wenn es um die Anschaffung eines hochwertigen und langlebigen Konsumguts wie eines Fahrzeugs oder einer Wohnungseinrichtung geht. Bei Selbstständigen, die im Rahmen ihres laufenden Geschäftsbetriebs ständig Kredit in Anspruch nehmen, eignet sich ein Kontokorrentkredit vor allem zum kurzfristigen Ausgleich erheblicher Schwankungen bei den Erlösen aus der Geschäftstätigkeit. In der Regel lohnt es sich für Unternehmen und Selbstständige, sich einen Kontokorrentkredit zumindest einräumen zu lassen, auch wenn dieser aktuell nicht benötigt wird. Viele Unternehmen nutzen ein solches Darlehen als sogenannten Kreditpuffer, der nur bei akutem Geldbedarf tatsächlich in Anspruch genommen wird. Insoweit ist ein solcher kurzfristig verfügbarer Kontokorrentkredit betriebswirtschaftlich sinnvoll, da damit eine flexible Reaktion auf einen akuten Geldbedarf möglich ist, ohne sich auf ein langwieriges Kreditbewilligungsverfahren mit ungewissem Ausgang einlassen zu müssen.
Langfristige Inanspruchnahme
Dagegen lohnt es sich in der Regel nicht, einen Kontokorrentkredit langfristig in Anspruch zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Privatpersonen, aber auch für Firmenkunden, die längerfristig eine Kreditlinie auf einem laufenden Konto eingeräumt bekommen haben. Die Zinsen für einen Dispokredit liegen zumeist rund doppelt so hoch wie der Marktzins für einen klassischen Ratenkredit, sodass insbesondere die Finanzierung von Anschaffungen über einen Dispositionskredit nicht empfehlenswert ist. Stattdessen sollte in solchen Fällen ein Ratenkredit vereinbart werden, auch wenn dazu eine neue Bonitätsprüfung und eventuell auch die Stellung zusätzlicher Sicherheiten erforderlich sind. Vielfach scheuen Privatkunden eine solche Bonitätsprüfung und meinen, sich eine solche zu ersparen zu können, indem sie ihren Dispokredit ausschöpfen. Dies ist jedoch im Ergebnis nachteilig, da die langfristige Inanspruchnahme eines solchen Kontokorrentkredits wegen der hohen Zinslast oft zu einer deutlichen Verschlechterung der finanziellen Gesamtsituation führt. Auch für Firmenkunden ist die langfristige Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits meist wenig attraktiv. Auch wenn hier derartige Rahmenkredite oft deutlich günstiger als Dispositionskredite für Privatkunden sind, ist die Zinsbelastung noch immer erheblich höher als bei klassischen Geschäftsdarlehen, die ratierlich zurückgeführt werden. Der mit einem Kontokorrentkredit verbundene Vorteil, flexibel, schnell und unbürokratisch auf das Darlehen zugreifen zu können, wird auch bei Geschäftskunden mehr als aufgewogen durch den Nachteil der höheren Zinslast. Auch Unternehmen und Selbständige sind daher meist gut beraten. längerfristige Finanzierungen über einen klassischen Geschäftskredit vorzunehmen.
Fazit
Es handelt sich bei einem Dispo um ein variables Darlehen, für welche der Kreditgeber je nach Höhe und Dauer der Nutzung Zinsen verlangt. Grundsätzlich verlangen Banken für einen Dispositionskredit immer höhere Zinsen als für fest vereinbarte Finanzierungen. Doch die unterschiedlichen Zinssätze können täuschen. Schließt jemand zum Beispiel einen 2500 Euro Kredit über eine bestimmte Laufzeit ab, bindet er sich daran. Diese Person muss die Zinsen über die gesamte Laufzeit stemmen. Bei einem Dispokredit kann ein Kunde dagegen den Betrag von seinem Konto abheben, der Minusstand wird nicht dauerhaft diese Summe betragen. Nach dem Gehaltseingang dürfte sie deutlich niedriger ausfallen und erst im Laufe des Monats wieder steigen. Da die Zinsen bei einem Verfügungskredit immer tagesaktuell abgerechnet werden, muss ein Verbraucher damit nicht ständig den angegebenen Zinssatz auf die gesamte Kreditsumme zahlen. Das kann dazu führen, dass sich die Konditionen bei einem Dispokredit als vorteilhafter gegenüber anderen Finanzierungsarten herausstellen.
Flexible und unkomplizierte Rückzahlung
Es kommt hinzu, dass Kreditnehmer bei der Rückzahlung keinerlei Einschränkungen unterliegen. Verfügen sie über mehr Geld als geplant auf ihrem Konto, sinkt die Kreditsumme automatisch. Bei Festkrediten müssen Verbraucher dagegen Sondertilgungsrechte nutzen oder aber bei einer kompletten Auflösung die Kündigungsfrist abwarten. Die Flexibilität spricht in vielen Fällen für einen Dispokredit, allerdings nur bis zu bestimmten Kreditsummen. Erstens begrenzen Banken solche Kreditlinien auf einen gewissen Betrag, zweitens benötigen Verbraucher bei größeren Investitionen Planungssicherheit hinsichtlich des Zinssatzes. Bei einem Dispo profitieren Kunden zwar zeitnah von einer Zinssenkung, andererseits können sie sich auch ohne Vorlaufzeit mit höheren Zinsen konfrontiert sehen.
Höhe des gewährten Disposrahmens
Verbraucher müssen aber zuerst eine Bank finden, die ihnen überhaupt einen Dispo gewährt. Beschäftigte mit regelmäßigem Einkommen dürften bei jedem Bankinstitut nach einer positiv abgeschlossenen Prüfung ihrer Bonität einen Kredit erhalten. Die Höhe variiert von Bank zu Bank, im Durchschnitt beträgt sie zwei bis drei Monatsgehälter. Schwerer an einen solchen Kredit kommen nur teilweise Arbeitende mit Niedriglohn, freiberuflich Tätige, Auszubildende und Studierende. Bei diesen Gruppen legen Banken höchst unterschiedliche Maßstäbe an. Manche richten problemlos eine Kreditlinie ein, auch wenn es sich um einen Kredit ohne Sicherheiten handelt. Andere Häuser verweigern in diesen Fällen einen Dispokredit. Deshalb sollten Interessierte bei einem Vergleich von Girokonten dieses Kriterium genau beachten.
Zinssatz als Vergleichskriterium
Haben sich Verbraucher grundsätzlich für einen Dispokredit entschieden, sollten sie die Bereitstellungszinsen für das Darlehen zwischen verschiedenen Banken vergleichen. Die Zinssätze differieren um mehrere Prozentsätze, was bei der Nutzung einer höheren Kreditlinie einen beträchtlichen Unterschied bedeutet. Ein Blick lohnt sich auch auf die Häufigkeit der Zinsabrechnung: Je öfter eine Bank Zinsen einfordert, desto mehr müssen Kunden aufgrund des Zinseszinseffekts zahlen.
Grundsätzlich empfehlen sich Banken, die offen ihre Zinsen darlegen und diese am besten an einen Referenzwert wie die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank anlehnen. Zudem müssen Kunden aufpassen, dass sie ihren Kreditrahmen nicht überziehen. Manche Häuser tolerieren dies zwar, verlangen dann aber einen sogenannten Überziehungszinssatz, der häufig das Doppelte des Dispozinses beträgt.